Sie dürfen das Logo der Bundesvereingung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) als Kooperationspartner der BKJ und im Rahmen der Berichterstattung über die BKJ unter Beachtung der folgenden Hinweise frei verwenden.
Hinweise zur Verwendung
Das Logo mit dem zweizeiligen Namensschriftzug auf der rechten Seite ist das Standard-Logo der BKJ. Es sollte nicht unter einem Kreisdurchmesser von 12 mm verwendet werden. Die einzeilige Variante kommt bei kleineren Abbildungsgrößen zum Einsatz – immer da, wo die zweizeilige Variante schlecht lesbar wäre.
Wenn Sie Fragen zur Verwendung des Logos haben oder eine andere Logo-Variante, z. B. in schwarz-weiß, benötigen, wenden Sie sich bitte an: